Tasche für Messertransport
Tasche für Messertransport
Gesetzlich erforderliche Messertasche für Einhandmesser
Aufgrund des neuen Waffengesetzes ist es unerlässlich, Einhandmesser in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren. Dies betrifft auch Rettungsmesser und Multitools, deren Klinge mit einer Hand geöffnet und arretiert werden kann.
Zitat aus dem Gesetz:
"Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) ... zu führen."
Dieses Verbot gilt jedoch nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis.
Unsere Lösung:
Diese Gürteltasche mit Schloss bietet eine sichere Möglichkeit, Ihr Messer am Gürtel zu tragen, solange sie verschlossen ist. Die Tasche ist gepolstert und gefüttert, um Ihr Messer zu schützen. Die Öffnung ist so gestaltet, dass auch kleinere Messer leicht entnommen werden können.
Exklusive Fertigung:
Wir lassen diese Taschen speziell für unsere Kunden anfertigen, da sie oft von Handwerkern und Lageristen nachgefragt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Tasche wird ohne Schloss geliefert. Ein passendes Schloss (Schlüssel- oder Zahlenschloss) kann leicht erworben werden. Aktuell haben wir nur größere Schlösser auf Lager.
Technische Details:
- Innenmaße: 3,5 cm x 12,5 cm x 2 cm
- Material: Ballistic Nylon
- Farbe: Schwarz
Hinweis:
Die Tasche wird ohne das abgebildete Schloss geliefert.